Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen der StarTek Rickauer (Schweiz), im folgenden "StarTek" genannt, liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von StarTek. Dies gilt insbesondere auch bei widersprechenden Geschäftsbedingungen. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von StarTek bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch StarTek. Der Verzicht auf die Schriftform kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung erfolgen.
2. Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung der StarTek zustande. Er richtet sich ausschliesslich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Kunden anerkannt werden. Dies gilt auch wenn StarTek anders lautenden Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Kostenvoranschläge, Systemanalysen, Projektunterlagen, Zeichnungen, Muster, Entwürfe und sonstige Unterlagen dürfen weder anderweitig benutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Aufträge nach überlassenen Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Angaben werden im Hinblick auf Schutzrechte Dritter auf Gefahr des Kunden ausgeführt. Eingriffe in fremde Rechte gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Liefertermine und Fristen
(1) Liefertermine und Fristen sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Einhaltung setzt voraus, dass StarTek sämtliche vom Kunden zu beschaffenden Informationen und gegebenenfalls Genehmigungen rechtzeitig zugehen. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Ereignisse, die von StarTek nicht zu verantworten sind, so verlängert sich die Frist entsprechend.
(2) Wird ein Liefertermin oder eine Frist um mehr als sechs Wochen überschritten und ist eine vom Kunden danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz von Seiten der StarTek vorliegt.
(3) Liefertermine und Fristen gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Kunden übergegangen bzw. die bestellte Leistung abgenommen ist.
(4) Unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt oder Unruhen, Transportverzögerungen, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen sowie sonstige störende Ereignisse entbinden StarTek für ihre Dauer von der Pflicht zu rechtzeitiger Lieferung, und zwar auch, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Dauern sie länger als sechs Wochen, ist StarTek auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
4. Lieferbedingungen
(1) Mit Bereitstellung der Ware zum Versand, geht die Gefahr auf den Kunden über. Auch wenn frachtfreie Lieferung oder Lieferung gegen eine Frachtpauschale vereinbart wurde. Holt der Kunden die Ware ab, geht die Gefahr mit Anzeige der Bereitstellung auf den Partner über.
(2) StarTek ist zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.
(3) Verpackungs- und Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
(4) Sofern nicht anders vereinbart, ist StarTek berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendenden Waren auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Weder eine solche Versicherung noch etwa vereinbarte Übernahme der Transportkosten haben Einfluss auf den Gefahrenübergang.
(5) Bestellungen unter einem Mindestwert pro Auftrag werden mit einem Kleinmengenzuschlag belastet.
(6) Auf den Vertrieb von Software finden die Software Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers Anwendung. Der Kunde verpflichtet sich zu deren Einhaltung und wird, soweit vom Lizenzgeber vorgeschrieben, die entsprechenden Lizenzbestimmungen seinen Kunden schriftlich überbinden.
(7) Der Kunde ist verpflichtet die Ware bei Empfang umgehend auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Tage nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.
5. Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und gegebenenfalls gesonderten Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Falls nichts anderes schriftlich vereinbart, sind Preisänderungen und Irrtum jederzeit vorbehalten. Für Nachbestellungen sind diese Preise nicht verbindlich. Die Preise sind Nettopreise frei Lager StarTek. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Kleinmengenzuschläge sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallende Reise- und Übernachtungskosten.
(2) Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen netto ohne jeden Abzug zu leisten. Dienstleistungsrechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. StarTek ist berechtigt, bei Fälligkeit ohne Mahnung oder bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank zu berechnen.
(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist StarTek ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis die Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
(4) Auf Verlangen von StarTek tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von StarTek gelieferten Produkte zahlungshalber an StarTek ab (Art. 172 OR).
(5) Dem Kunden steht ein Rückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen von StarTek nicht zu. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn StarTek im Einzelfall zustimmt oder die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist.
(6) Alle unsere Forderungen, einschliesslich derjenigen, für die wir Wechsel angenommen haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.
(7) Macht StarTek ihren Eigentumsvorbehalt geltend oder verlangt sie die Herausgabe aufgrund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6. Rücksendungen
(1) Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von StarTek und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Für Beschaffungsprodukte sowie für geöffnete Software ist eine Rücksendung ausgeschlossen.
(2) StarTek behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann StarTek eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen.
(3) In jedem Fall gelten die von StarTek und vom Hersteller definierten Abläufe. Der Kunde hat vor der Rücksendung bei StarTek eine RMA-Nummer zu verlangen.
(4) Falls nichts anderes schriftlich vereinbart und StarTek einer Rücksendung von neuwertigen Geräten ausdrücklich zugestimmt hat, werden 8% vom Warenwert, mindestens jedoch Fr. 25.--, als Bearbeitungs-, Prüf-, Verpackungs- und Verwaltungskosten berechnet. Geräte in spezieller Ausführung und Software-Lizenzen können nicht zurückgenommen werden. Erfolgt eine zugestimmte Warenrückgabe mehr als 2 Wochen nach dem vereinbarten Termin, so ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 25% des Warenwertes fällig. Verzögert sich eine zugestimmte Warenrücknahme um mehr als 4 Wochen, so verfällt die Rücknahmegenehmigung und der ausgewiesene Kaufpreis wird sofort in voller Höhe ohne Abzüge fällig.
(5) Stimmt StarTek einer Warenrücksendung zu und ist der Kaufpreis durch den Kunden bereits geleistet worden, so erhält der Kunde eine schriftliche Gutschrift. Die Gutschrift kann ausschliesslich mit einer neuen Bestellung in mindestens gleicher Höhe verrechnet werden. Eine Rücküberweisung des Kaufpreises wird damit ausgeschlossen.
7. Garantieleistungen / Gewährleistungen
(1) Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d. h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass StarTek keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
(2) Die Gewährleistung von StarTek für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen sowie allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Ansprüche gegenüber StarTek und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von StarTek besteht darin, allfällige eigene Ansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.
(3) Garantieleistungen können nur bei sachgemässer Behandlung erbracht werden. Schäden, die durch Einwirkung von Aussen und durch unberechtigte Eingriffe verursacht worden sind, werden ausgeschlossen.
(4) Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch StarTek auf Kosten des Kunden.
(5) In jedem Falle hält sich der Kunde an die von StarTek bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.
(6) Auftretende Störungen, die in die Garantieleistungen fallen, berechtigen den Kunden nicht, vom Kauf zurückzutreten. Wandelung ist ausgeschlossen.
(7) Falls nichts anderes schriftlich vereinbart, besteht während Reparaturzeiten, Ausbesserungen, etc. kein Ersatzanspruch.
8. Dienstleistungen/Support
(1) StarTek kann Dienstleistungen wie Hotline Support, Consulting, Training, etc. für bestimmte Produkte anbieten.
(2) Dienstleistungen gemäss Abs. 1 sind, ausser wenn besonderns kenntlich gemacht, im Produktpreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat gemäss den Ansätzen in der jeweiligen Preisliste bzw. gemäss besonderer Abmachung in Rechnung gestellt.
9. Rücktritt
(1) StarTek räumt ihren Kunden ein 7tägiges Rückgaberecht ein, für Produkte, die nicht den Spezifikationen oder Ankündigungen entsprechen.
(2) Ein Rücktrittsrecht besteht nicht. Gestattet StarTek dennoch auf Wunsch des Kunden einen Rücktritt vom Kaufvertrag ohne dazu verpflichtet zu sein, wird ein angemessener Betrag in Rechnung gestellt. Werden Geräte oder Programme speziell hergestellt, so wird ein Rücktritt abgelehnt.
(3) Werden Systeme nach einer vorher vereinbarten Probestellung zurückgenommen, so wird neben den Transportkosten ein Beitrag von Fr. 250.- + MwSt. bei Auftragswert bis Fr. 15.000.- und Fr. 750.- + MwSt. bei Auftragswert über Fr. 15.000.- für die Geräterücknahme berechnet.
10. Eigentumsvorbehalt
(1) StarTek behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen, vor. Der Kunde kann an den gelieferten Produkten durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Jede Verarbeitung der von StarTek gelieferten Produkte erfolgt für StarTek, ohne dass StarTek hieraus Verpflichtungen erwachsen. Bei Verbindung von im Eigentum der StarTek stehenden Produkten mit anderen Waren steht StarTek das Allein- oder Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Produkte zu den anderen Waren zur Zeit der Verbindung zu. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltsprodukte von StarTek. Der Kunde wird die im Allein- oder Miteigentum von StarTek stehenden Vorbehaltsprodukte als Verwahrer für StarTek mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen.
(2) Eine Veräusserung der Vorbehaltsprodukte ist nur im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Andere, die Rechte von StarTek gefährdende Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, sind unzulässig. Die dem Kunden zur Weiterveräusserung oder aus einem sonstigen die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt dieser schon jetzt zur Sicherheit an StarTek ab. Veräussert er die Vorbehaltsprodukte zusammen mit anderen Waren, gegebenenfalls auch nach Be- oder Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den Kaufpreis ab, soweit sie dem Wert des Eigentumsanteils von StarTek an dem Vorbehaltsprodukt entsprechen. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. StarTek kann den Abnehmern des Kunden die Abtretung jederzeit anzeigen.
(3) Der Kunde wird StarTek jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an StarTek abgetreten sind, erteilen. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsprodukte wird der Kunde auf das Eigentum von StarTek hinweisen und StarTek unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Kunde.
(4) Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäss nach, ist StarTek jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Dies gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
(5) StarTek wird die Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
11. Schadensersatzansprüche
(1) Schadensersatzansprüche gegen StarTek sowie ihre Erfüllungs- bzw. Errichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung und auch für indirekte Schäden und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Die Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden (Mangelschäden), und solche Mangelfolgeschäden, gegen die von StarTek zugesicherte Eigenschaften den Kunden gerade absichern sollen. Für sonstige Mangelfolgeschäden haftet StarTek nur in dem wie vorstehend beschriebenen eingeschränkten Umfang.
(2) StarTek haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass StarTek deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Bei einem durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schaden wird die Haftung darüber hinaus in jedem Fall nur in der Höhe übernommen, die StarTek zur Zeit des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung aller StarTek bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorausschaubar war.
(3) Schadensersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres. Für den Fristbeginn gilt die Abnahme der Ware.
12. Gewerbliche Schutzrechte
(1) Bei ausschliesslich von StarTek hergestellten Produkten, wird StarTek den Kunden bei der Verletzung von Schweizer Schutzrechten (einschliesslich Urheberrechten) von Schadensersatzansprüchen des Schutzrechtsinhabers freistellen. StarTek übernimmt dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge, sofern dieser StarTek von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und StarTek alle Abwehrmassnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
(2) Sind gegen den Kunden Ansprüche gemäss Abs. 1 geltend gemacht worden oder zu erwarten, kann StarTek auf seine Kosten das Produkt in einem für den Kunden zumutbaren Umfang ändern oder austauschen. Wahlweise kann StarTek auch das Produkt zurücknehmen und den entrichteten Kaufpreis abzüglich eines dem Alter des Produktes angemessenen Minderungsbetrages erstatten oder das Nutzungsrecht erwerben.
(3) StarTek ist von allen Verpflichtungen nach dieser Bestimmung freigestellt, falls die Ansprüche gemäss Abs. 1 auf kundenseitig bereitgestellten Kundenprogrammen oder Daten oder darauf beruhen, dass das Programm nicht in einer gültigen, unveränderten Originalfassung oder unter anderem als in der Leistungsbeschreibung eingegebenen Ersatzbedingungen genutzt werden.
(4) Weitergehende Verpflichtungen von StarTek bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten bestehen - von Ziffer 13 abgesehen - nicht.
13. Sonstiges
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig.
(3) Die vorliegenden AGB können von StarTek jederzeit abgeändert werden und durch neuen Bestimmungen ersetzt werden, welche StarTek auf dem Internet publizieren oder anderweitig dem Kunden mitteilen kann. Die geänderten AGB gelten für alle ab ihrer Publikation erteilten Aufträge des Kunden.
(4) Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit rechtlicher Zustimmung von StarTek übertragen.
(5) Die von StarTek angebotenen Produkte unterliegen den US- und schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
14. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich, auch für Ansprüche bei Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozessen sowie Mahnverfahren. Es ist ausschliesslich das Schweizerische Recht anwendbar.